„Langfristigkeit macht sich bezahlt“

Serie (5): Projekt Unternehmensnachfolge –
Auswirkungen auf Privatvermögen und Altersvorsorge

Die Unternehmensnachfolge mit einem Verkauf zu regeln, bedeutet auch, ihre Auswirkungen auf das Privatvermögen und die Altersvorsorge zu berücksichtigen. Thomas Werner, Steuerberater und Gesellschafter der renommierten Kasseler Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Prof. Dr. Ludewig + Sozien rät deshalb, sich stets kompetente Fachberater bei der Unternehmensnachfolge an die Seite zu holen, die die wirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Aspekte für die passende Strategie im Blick haben.

Damit im Alter alles geregelt  ist, lohnt es sich, schon heute  an morgen zu denken. Foto:  fotolia.com

Damit im Alter alles geregelt ist, lohnt es sich, schon heute an morgen zu denken. Foto: fotolia.com

Der Unternehmensverkauf ist laut Werner eine Lösung die Nachfolge zu regeln – denn nicht immer lasse sich intern ein Nachfolger finden. Fällig werden für den Verkaufserlös Ertragssteuern. „Der Steuersatz liegt zwischen 25 und 45 Prozent“, erläutert Werner. Der Rest des Erlöses fließt in das Privatvermögen und kann somit auch für die Altersvorsorge genutzt werden.

Wer die persönliche Steuerlast aus dem Verkauf mindern möchte, dem rät Werner, steuerwirksame Ausgaben im gleichen Veranlagungszeitraum zu konzentrieren oder mittels gestalterischer Beratung eine absolute Optimierung zu bewirken.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich den Verkaufspreis auszahlen zu lassen: zum Beispiel als Einmalbetrag oder als lebenslange Rente. Die erste Variante könne dazu dienen, sich zu entschulden. „Das ist sinnvoll, wenn man im Alter von anderen Rentenzusagen lebt, um das bestehende Vermögen nicht durch fortlaufende Ratenzahlungen zu schmälern“, sagt Werner. Wenn man noch jünger ist, sei die Auszahlung auf Rentenbasis eine Alternative. „Diese Form verhilft zu einer sicheren und regelmäßigen zusätzlichen Rente bei guter Bonität des Schuldners.“

Nachhaltige Anlagestrategie
Wer den Erlös investiert, dem rät Werner, sich breit aufzustellen. „Das Zauberwort lautet Diversifikation, um Erträge und Risiken zu streuen.“ Auch Nachhaltigkeit sei wichtig: „Wie lege ich den Verkaufserlös an, um möglichst lange über Erträge daraus zu verfügen.“ Darüber hinaus rät er, gegebenenfalls das Vermögen zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufzuteilen, um es später an Kinder mit maximalen Steuerfreibeträgen zu übertragen.

Die optimale Strategie nach einem Unternehmensverkauf lasse sich auf eine einfache Essenz bringen: „Langfristigkeit macht sich bezahlt.“ Privatvermögen und Altersvorsorge profitieren so auf jeden Fall.

Praxistipp:
Handeln bevor das Bundesverfassungsgericht entscheidet
Wer die Möglichkeit hat, sollte handeln und die Unternehmensnachfolge regeln, bevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt. „Wie diese in diesem Herbst ausfällt, ist ungewiss“, sagt Thomas Werner. In der geltenden Fassung vom 1. Januar 2009 wird Betriebsvermögen begünstigt. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig. Denkbar sei, so Werner, dass das BVerfG das gesamte Erbschaftssteuergesetz oder Teile davon (§§ 13a,b) mit sofortiger Wirkung oder einer Toleranzfrist der Weiteranwendung als verfassungswidrig ansieht. Welche Auswirkungen die verschiedenen Varianten brächten, darüber sollte man sich im Vorfeld informieren.

Kontakt:
Prof. Dr. Ludewig + Sozien
Friedrichsstraße 11
34117 Kassel
Telefon: (0561) 700020
Internet: www.ludewig-sozien.de

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