„Diese Reform war längst überfällig“

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, die Neuerungen umzusetzen. Geschieht das nicht, drohen empfindliche Strafen, so der Marketingclub Nordhessen in einer Pressemitteilung über einen Info-Abend zum Thema.

Foto (Illustration): Pixabay

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Was genau neu sein wird und wie Unternehmen vorgehen müssen, um den Datenschutzanforderungen künftig gerecht zu werden, erfuhren die Mitglieder und Gäste des Marketingclubs Nordhessen in Kassel von Datenschutzexperte Stephan Moers.

Das Ziel der neuen Grundverordnung ist ein EU-weites, einheitliches Datenschutzrecht. Wesentliche Elemente des bisherigen Gesetzes bleiben erhalten, wie beispielsweise Rechtmäßigkeit, zeitliche Begrenzung der Datenspeicherung und eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Grundsätze.

Neu geregelt werden die Rechte der Nutzer: Der Zugang zu den eigenen Daten und die Informationen, zu was sie genutzt werden, soll transparenter werden. Unternehmen müssen Daten auf Wunsch löschen – und damit das „Recht auf Vergessenwerden“ einhalten. Datenschutz und Datensicherheit muss gewährleistet werden. Wird das Thema ignoriert, können Bußgelder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Stephan Moers rät deswegen, bald zu handeln: „Das Wichtigste ist, dass Sie zeitnah Ihre Webseiten und Apps ansehen und überprüfen, wohin die Daten eigentlich gehen, wo sie liegen und was die Cookies machen“. Er sieht die neue Datenschutzgrundverordnung positiv: „Diese Reform war längst überfällig. Und Sie können noch immer alles nutzen – aber Sie müssen es richtig tun!“, so der Experte.

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