Japanischer Generalkonsul zu Gast in Kassel

In das Gästebuch der Stadt Kassel eingetragen hat sich der neue japanische Generalkonsul Takeshi Kamiyama bei seinem Antrittsbesuch im Kasseler Rathaus. Stadträtin Anne Janz zählte bei ihrer Begrüßung eine Reihe starker Verbindungen Kassels und Deutschlands zu Japan auf. So seien beispielsweise die Märchen der Brüder Grimm in Japan sehr bekannt und beliebt, wobei Janz damit eine Einladung an den Generalkonsul in die demnächst eröffnende GRIMMWELT verband. Andererseits sorge die Connichi-Messe jährlich wiederkehrend für eine besondere Blüte der japanischen Popkultur in Kassel.

Stadträtin Anne Janz empfing die Besucherinnen und Besucher aus Japan im Rathaus. Links neben ihr Generalkonsul Takeshi Kamiyama mit seiner Frau. Foto: Stadt Kassel

Stadträtin Anne Janz empfing die Besucherinnen und Besucher aus Japan im Rathaus. Links neben ihr Generalkonsul Takeshi Kamiyama mit seiner Frau. Foto: Stadt Kassel

Kamiyama hat sein Amt in Frankfurt am Main am 26. Juni angetreten. Nun nahm er die erste Gelegenheit wahr, um Kassel einen Besuch abzustatten. Mit dabei war neben seiner Ehefrau auch eine Delegation aus einem der 23 Bezirke der Präfektur Tokio.

Kamiyama ist der Bundesrepublik und dem deutschsprachigen Raum insgesamt seit über 40 Jahren eng verbunden. Nach seinem Eintritt in das japanische Außenministerium 1979 setzte er zunächst sein Studium an der Universität Hamburg fort, um danach als Wirtschaftsattaché in der japanischen Botschaft in der damaligen Hauptstadt Bonn erste Erfahrungen im Auswärtigen Dienst zu sammeln. Es folgten weitere Tätigkeiten in der Schweiz und in Österreich. Das Generalkonsulat in Frankfurt ist für den Amtsbereich Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.

Hintergrund:
Ein Generalkonsulat ist die Vertretung eines unabhängigen Staates und ist eigenständigorganisiert. Es hat im Gegensatz zu einer Botschaft keine diplomatischen, also die offiziellen zwischenstaatlichen Beziehungen betreffende Aufgaben. Vielmehr fungiert ein Generalkonsulat als Ansprechpartner der jeweiligen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des eigenen Landes in dem betreffenden Staat und kümmert sich etwa um Passangelegenheiten, Hilfsleistungen und andere Formalitäten. Daneben erlegt es auch anderweitige, die Verhältnisse zwischen Bürgern, Einrichtungen oder Behörden der beiden Staaten betreffende Verwaltungsaufgaben. Der Generalkonsul ist der Leiter eines Generalkonsulates.

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