Projekt Unternehmensnachfolge – rechtzeitig handeln

Eine Vision für Ihr Unternehmen (Serie, Teil 1)

Jährlich stehen in Deutschland nach aktuellen Schätzungen rund 80.000 Unternehmen zur Übergabe an einen Nachfolger an. Diese Zahl verdeutlicht, welche große und im Hinblick auf den demografischen Wandel zunehmende volkswirtschaftliche Bedeutung das Thema Unternehmensnachfolge hat. Ein solches Vorhaben ist jedoch nichts, das man nebenbei erledigt. Es ist ein Projekt, das gut durchdacht und geplant sein will.

Die Nachfolge im eigenen Unternehmen erfolgreich zu regeln, ist ein langfristiges Projekt. Foto: istockphoto.com

Die Nachfolge im eigenen Unternehmen erfolgreich zu regeln, ist ein langfristiges Projekt. Foto: istockphoto.com

Ein Unternehmer, der seinen Betrieb übergibt, hat selbstverständlich Ansprüche an dieses Vorhaben. Befriedigende Lösungen erfordern Kompetenz und Fingerspitzengefühl. „Es ist wichtig, erfahrene Berater an der Seite zu haben“, sagt Thomas Werner, Steuerberater und Gesellschafter der renommierten Kasseler Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Prof. Dr. Ludewig + Sozien.

Er rät, Entscheidungen ohne Druck zu treffen und die Weichen bereits einige Jahre vor dem geplanten Ausstieg zu stellen. „Sie brauchen eine Vision für die Zukunft Ihres Unternehmens“, sagt Thomas Werner. „Was kommt nach mir? Wann will ich aufhören? Wer soll mein Lebenswerk fortsetzen? Das sind Fragen, die im Raum stehen. Und nicht zuletzt: Was ist mein Unternehmen wert? Welcher Übergang verschafft mir und meinem Unternehmen Vorteile?“ Private, betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen.

Den Generationenwechsel nicht zu regeln, birgt Risiken. Wird ein Nachfolger nicht rechtzeitig bestimmt und geht der Betrieb beim Tod des Unternehmers auf mehrere Erben über, kann Uneinigkeit zwischen ihnen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren und so den Bestand gefährden. Findet sich kein geeigneter Nachfolger, ist der Unternehmer oftmals gezwungen, seinen Betrieb aufzugeben. „Ein umsichtiger Unternehmer wird die Unternehmensnachfolge daher sinnvoll planen“, sagt Thomas Werner. Die Möglichkeiten reichen von einer familieninternen Nachfolge über die Wahl eines Geschäftsführers bis hin zum Verkauf und zur Verpachtung.

Steuerberater Thomas Werner ist Experte für Unternehmensnachfolge. Foto: Mario Zgoll

Mehr als 80 Prozent aller Nachfolgen in Deutschland erfolgen altersbedingt. Immer noch findet ein Großteil innerhalb der Familie statt. Für sie gilt es zu klären: Wie kann der Betrieb steuergünstig und rechtssicher innerhalb der Familie übertragen werden? Ist eine Schenkung zu Lebzeiten günstiger als das Unternehmen zu vererben? Was passiert mit Kindern, die nicht in das Unternehmen eintreten? Wie greifen gesetzliche Erbregelungen? Wo schlummern erbrechtliche und steuerliche Risiken?

Erbschaftsteuergesetz auf dem Prüfstand
„Besondere Aktualität erhält das Thema der Nachlassbesteuerung auch dadurch, dass das Erbschaftsteuergesetz wieder auf dem Prüfstand durch den Gesetzgeber steht“, erläutert Thomas Werner. Einiges spreche dafür, dass wichtige Bestandteile des Erbschaftsteuergesetzes geändert werden könnten. Die Übertragung von Betriebsvermögen, welches bisher unter bestimmten Auflagen in der Regel steuerbegünstigt oder steuerfrei vererbt und verschenkt werden kann, könnte zukünftig zu neuen erbschaftsteuerlichen Belastungen führen. Die Unternehmensnachfolge lässt sich jedoch nicht nur auf den Aspekt der Erbschaftsteuer reduzieren. Für die Umsetzung einer gelungenen Übergabe sollten viele Aspekte in einem stimmigen Gesamtkonzept berücksichtigt werden. So gilt es beispielsweise, die persönliche finanzielle Altersversorgung des Senior-Unternehmers und seines Ehepartners sicherzustellen und das Privatvermögen gegenüber betrieblichen Risiken abzusichern. Und nicht zuletzt gehören auch der richtige Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag zur Nachfolgeregelung.

In der nächsten Ausgabe lesen Sie im zweiten Teil der Serie „Projekt Unternehmensnachfolge“ mehr zum Thema „Vererben oder Schenkung?“.

Kontakt:
Prof. Dr. Ludewig + Sozien
Friedrichsstraße 11 · 34117 Kassel
Telefon (0561) 700020
Internet: www.ludewig-sozien.de

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