Personalleiterkonferenz befasste sich mit Datenschutz

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter und ist eine Videoüberwachung im Betrieb überhaupt zulässig? Das erfuhren unter anderem die rund 30 Personalleiterinnen und Personalleiter bei der Sommer-Konferenz der nordhessischen Arbeitgeberverbände bei Plansecur in Kassel. Gegründet im Jahr 1986 ist Plansecur, eine bundesweit tätige, konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und individuelle Finanzfürsorge für mittlerweile über 60.000 Kunden.

Rund 30 Personalleiterinnen und Personalleiter erkundigten sich über „Datenschutz im Betrieb“ bei Plansecur in Kassel. Foto: nh

Rund 30 Personalleiterinnen und Personalleiter erkundigten sich über „Datenschutz im Betrieb“ bei Plansecur in Kassel. Foto: nh

Nach einer Unternehmensvorstellung durch die Bereichsleiterin Birgit Möller und den  Fachleiter für Vertriebsunterstützung, Thorsten Auth, ging Datenschutzbeauftragter bei Plansecur, Heinz-Armin Kahlen, auf die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ein. Er zeigte Beispiele aus der Auftragsdatenverarbeitung und aus Schulungen im Umgang mit vertraulichen Kunden- und Beraterdaten.

Im Zusammenhang mit dem Jahresthema „Datenschutz im Betrieb“ referierte Dr. Arnold Müller, Leiter der Rechtsabteilung im Haus der Arbeitgeberverbände, über die Zulässigkeit der Videoüberwachung im Betrieb. Formen der Videoüberwachung sind zum Beispiel Attrappen, Monitoring sowie eine offene und heimliche Videoüberwachung. Berechtigte Interessen von Arbeitgebern können zum Beispiel erhebliche Sicherheitsinteressen zur Aufklärung eines konkreten Verdachtes einer Straftat oder einer schweren Arbeitspflichtverletzung sein. Je intensiver die Videoüberwachung in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten eingreift, umso gewichtiger müssen die Interessen der Arbeitgeber hierfür sein. Dr. Müller hob hervor: „Wird ein Arbeitnehmer durch den Überwachungsdruck zu stark beeinträchtigt, kann er auch Schmerzensgeld oder eine Geldentschädigung geltend machen.“

Zum Schluss der Personalleiterkonferenz informierte Verbandsjuristin Rebecca Kemper über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

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